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(Wann) darf man an Menschen forschen?

von 17. August 2017Dezember 14th, 2017No Comments

Fremdnützige Forschung an nicht einwilligungsfähigen Menschen

Vortragsveranstaltung am 5. Oktober 2017 um 19 Uhr
in der GLL-Geschäftsstelle, Goethestr. 8

Schon im Zusammenhang mit der Bioethikkonvention des Europarats wurde vor einigen Jahren die Frage der fremdnützigen Forschung an nicht einwilligungsfähigen Menschen diskutiert. In Deutschland ist sie bislang ethisch und gesetzlich strikt verboten.
Jetzt öffnet ein neues Gesetz, das 2018 in Kraft treten wird, eine Tür: Es erlaubt eine „gruppennützige“ Forschung an demenzerkrankten Menschen, welche dieser zu einem früheren Zeitpunkt – vor ihrer Erkrankung – zugestimmt haben.
Darf man sich auf eine solche frühere Zustimmung berufen?
Und betrifft das Thema auch Menschen mit einer „geistigen Behinderung“?

Michel_schnittVortragsveranstaltung mit Dr. phil. Karin Michel, Dozentin für Ethik an der Evangelischen Hochschule Bochum und der Universität Trier

veranstaltet vom Ökumenischen Arbeitskreis Ethik und Menschenrechte München

Flyer zur Veranstaltung