
Ab dem 01.01.2020 treten im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und einem von Bundestag und Bundesrat neu verabschiedeten Angehörigenentlastungsgesetz wieder einige wichtige Neuerungen in Kraft. Stichworte sind zum Beispiel:
- weitere Erhöhung der Freibeträge in der Eingliederungshilfe
- Neuregelung Mittagessen in der Werkstatt oder Förderstätte
- Unterhaltsbeitrag der Eltern volljähriger behinderter Menschen in der Eingliederungshilfe abgeschafft!
- Budget für Ausbildung
- Grundsicherungsanspruch während der Phase der beruflichen Bildung
Die Änderungen im Einzelnen haben wir in einer Informationsschrift zusammengefasst. Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an Rudi Sack.