
Das 1. Pflegestärkungsgesetz bringt zum 01.01.2015 einige Verbesserungen bei den Leistungen für Pflegebedürftige.
Unter anderem steigt das Pflegegeld je nach Pflegestufe um 2,5 – 4% sowie die maximalen Leistungen der Verhinderungspflege und die zusätzlichen Betreuungsleistungen jeweils um 4%. Außerdem ist es möglich, bis zu 50% der nicht verbrauchten Leistungen der Kurzzeitpflege auch für Leistungen der Verhinderungspflege einzusetzen. Dadurch steigen die maximalen Leistungen der Verhinderungspflege um weitere 50% und betragen dann jährlich bis zu 2.418 €.
Nähere Informationen entnehmen Sie der unten stehenden Zusammenstellung der Leistungsverbesserungen des Bundesministeriums für Gesundheit.